Art. 91 SCC
1 Gegen Gefangene und Eingewiesene, welche in schuldhafter Weise gegen Strafvollzugsvorschriften oder den Vollzugsplan verstossen, können Disziplinarsanktionen verhängt werden.
2 Disziplinarsanktionen sind:
- a. der Verweis;
- b. der zeitweise Entzug oder die Beschränkung der Verfügung über Geldmittel, der Freizeitbeschäftigung oder der Aussenkontakte;
- c. die Busse; sowie d. der Arrest als eine zusätzliche Freiheitsbeschränkung.
3 Die Kantone erlassen für den Straf- und Massnahmenvollzug ein Disziplinarrecht. Dieses umschreibt die Disziplinartatbestände, bestimmt die Sanktionen und deren Zumessung und regelt das Verfahren.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Anspruch beim Vollzug jugendstrafrechtlicher Erziehungsmassnahmen6 citations
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2Art. 91 Ziff. 1 und 2, Art. 92 StGB. 1. Für sittlich verwahrloste, sittlich verdorbene oder gefährdete Jugendliche steht nach dem Gesetz die Anstaltserziehung im Vordergrund (Erw. 2). 2. Verbindung von Anstaltserziehung…5 citations
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3An deren Stelle darf nicht eine Strafe ausgesprochen werden.4 citations
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4Art. 89, 91 und 93 Abs. 2 StGB. 1. Massgebend für die Frage, ob Jugend- oder Erwachsenenrecht anzuwenden sei, ist das Alter zur Zeit der Tat, nicht das Alter zur Zeit der Aburteilung. 2. Hat ein Jugendlicher sich teils…4 citations
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54 citations
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63 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Disziplinarverfügung wegen Arbeitsverweigerung10 citations
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VB.2015.002637 citations08/17/2015 · 7 citations de
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Disziplinarstrafe6 citationsVB.2020.00201· 07/04/2020 · 6 citations de
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