Art. 78f StHG
Übergangsbestimmung zur Änderung vom 26. September 2014
Für die Beurteilung von Straftaten, die in Steuerperioden vor Inkrafttreten der Änderung vom 26. September 2014 begangen wurden, ist das neue Recht anwendbar, sofern dieses milder ist als das in jenen Steuerperioden geltende Recht.
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Kantons- und Gemeindesteuern 2002; Steuerbussen2 Zitierungen
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0 Zitierungen
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GB.2016.000090 Zitierungen01.02.2017 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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