Art. 11 StromVG

Jahres- und Kostenrechnung

1 Die Betreiber und Eigentümer von Verteil- und Übertragungsnetzen erstellen für jedes Netz je eine Jahresrechnung sowie eine Kostenrechnung, die beide von den übrigen Tätigkeitsbereichen entflochten sind. Die Kostenrechnung ist der ElCom jährlich vorzulegen.
2 Der Bundesrat kann Mindestanforderungen für die Vereinheitlichung der Rechnungslegung und Kostenrechnung erlassen.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Festsetzung des Netznutzungsentgelts; anrechenbare Kapitalkosten; synthetische Methode zur Berechnung der Anschaffungs- bzw
    · 03.07.2012 · 22 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Gesetzmässigkeit der Tarife; Entscheid im Streitfall; Prüfprogramm des individuellen Tarifprüfungsverfahrens; Basisjahrprinzip; Untersuchungsgrundsatz; Grundsatz der freien Beweiswürdigung; Beweisrecht; Akteneinsicht
    · 05.02.2025 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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