Art. 7 SVG
1 Motorfahrzeug im Sinne dieses Gesetzes ist jedes Fahrzeug mit eigenem Antrieb, durch den es auf dem Erdboden unabhängig von Schienen fortbewegt wird.
2 Trolleybusse und ähnliche Fahrzeuge unterstehen diesem Gesetz nach Massgabe der Gesetzgebung über die Trolleybusunternehmungen.
Die Leitentscheide 5
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Zusammenstoss zwischen Skifahrer und Pistenfahrzeug3 Zitierungen
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2Art. 7 Abs. 1, 95 Ziff. 2 SVG, Art. 72 Abs. 2 VRV3 Zitierungen
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3Sicherungs-Einziehungsbeschlagnahme eines geleasten Motorfahrzeuges ("Via sicura")0 Zitierungen
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40 Zitierungen
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595 Ziff. 1 Abs. 1 SVG0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Warnungsentzug des Führerausweises4 Zitierungen
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Fahren ohne Berechtigung etc.0 Zitierungen
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einfacher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch, Führen eines Motorfahrzeugs ohne erforderlichen Führerausweis, Vergehen gegen das Waffengesetz, rechtswidrige Einreise, unberechtigtes Verwenden eines Fahrrades, mehrfaches geringfügiges Ve0 ZitierungenSB.2020.1· 17.11.2021 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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