Art. 7 SVG

1 Motorfahrzeug im Sinne dieses Gesetzes ist jedes Fahrzeug mit eigenem Antrieb, durch den es auf dem Erdboden unabhängig von Schienen fortbewegt wird.
2 Trolleybusse und ähnliche Fahrzeuge unterstehen diesem Gesetz nach Massgabe der Gesetzgebung über die Trolleybusunternehmungen.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Zusammenstoss zwischen Skifahrer und Pistenfahrzeug
    · 17.04.1990 · 3 Zitierungen
  2. 2
    Art. 7 Abs. 1, 95 Ziff. 2 SVG, Art. 72 Abs. 2 VRV
    · 02.11.1965 · 3 Zitierungen
  3. 3
    Sicherungs-Einziehungsbeschlagnahme eines geleasten Motorfahrzeuges ("Via sicura")
    · 16.05.2014 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    · 08.11.1988 · 0 Zitierungen
  5. 5
    95 Ziff. 1 Abs. 1 SVG
    · 20.09.1985 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Warnungsentzug des Führerausweises
    · 01.05.2014 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  • Fahren ohne Berechtigung etc.
    · 04.02.2025 · 0 Zitierungen
  • einfacher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch, Führen eines Motorfahrzeugs ohne erforderlichen Führerausweis, Vergehen gegen das Waffengesetz, rechtswidrige Einreise, unberechtigtes Verwenden eines Fahrrades, mehrfaches geringfügiges Ve
    SB.2020.1
    · 17.11.2021 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.