Sachverhalt
Der Fall betrifft einen Fahrer, der eine schwere Verletzung der SVG begangen hat, indem er die zulässige Geschwindigkeit von 80 km/h um mindestens 71 km/h überschritten hat. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen hat das in Frage stehende Fahrzeug, ein Motorrad im Leasing, als Sicherheitsmaßnahme und zur möglichen Einziehung beschlagnahmt.
Der Fahrer hat gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt und argumentiert, dass die Voraussetzungen für eine Einziehung nicht erfüllt seien und die Beschlagnahme unverhältnismäßig sei. Das Bundesgericht hat die Beschwerde abgewiesen und festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Einziehung erfüllt sind und die Beschlagnahme gerechtfertigt ist, um weitere schwere Verletzungen der SVG zu verhindern.
Erwägungen
Das Bundesgericht hat festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Einziehung erfüllt sind, da der Fahrer eine schwere Verletzung der SVG begangen hat und die Beschlagnahme des Fahrzeugs gerechtfertigt ist, um weitere schwere Verletzungen der SVG zu verhindern. Das Gericht hat auch festgestellt, dass die kumulative Voraussetzung der Unbedenklichkeit nicht geprüft werden muss, wenn es um eine schwere und qualifizierte Verletzung der Verkehrsregeln geht.
Das Gericht hat auch die Frage geprüft, ob der Fahrer in Zukunft die Verkehrssicherheit mit dem verwendeten Fahrzeug gefährden könnte oder ob die beschlagnahmende Einziehung in der Lage wäre, den Fahrer daran zu hindern, eine weitere schwere…