Art. 62 UEV
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1 Jede Person kann bei der Übernahmekommission übernahmerechtlich relevante Sachverhalte anzeigen.
2 Die Übernahmekommission bestätigt der anzeigenden Person den Eingang der Anzeige.
3 Dieser Person kommt keine Parteistellung zu.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Gleichbehandlung des Erstanbieters mit potentiellen Übernahmeinteressenten0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Ablehnung der Empfehlung III der Übernahmekommission vom 14. November 2006 i.S. öffentliches Kaufangebot der Romanshorn SA, Luxembourg, für alle sich im Publikum befindenden Namensaktien der SIG Holding AG, Neuhausen am Rheinfall (Gleichbehandlung)1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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