Art. 56 USG

Behördenbeschwerde

1 Das Bundesamt ist berechtigt, gegen Verfügungen der kantonalen Behörden in Anwendung dieses Gesetzes und seiner Ausführungsbestimmungen die Rechtsmittel des eidgenössischen und des kantonalen Rechts zu ergreifen.
2 Die gleiche Berechtigung steht auch den Kantonen zu, soweit Einwirkungen aus Nachbarkantonen auf ihr Gebiet strittig sind.
3 …

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Raumplanung und Umweltschutz, Behördenbeschwerde (Art. 24 ff. und 34 RPG, Art. 56 USG)
    · 25.02.2003 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Umweltschutz; Geruchsimmissionen von einer Tierhaltungsanlage
    · 01.09.2025 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  • Baubewilligung / Neubau Mobilfunkanlage
    · 24.02.2025 · 0 Zitierungen
  • Rückerstattung von Untersuchungskosten
    · 17.04.2019 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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