Art. 12 UVG
Sachschäden
Der Versicherte hat Anspruch auf Deckung der durch den Unfall verursachten Schäden an Sachen, die einen Körperteil oder eine Körperfunktion ersetzen. Für Brillen, Hörapparate und Zahnprothesen besteht ein Ersatzanspruch nur, wenn eine behandlungsbedürftige Körperschädigung vorliegt.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Anspruch auf Pflegeleistungen und Kostenvergütungen nach den Art. 10-13 UVG nach Fallabschluss3 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Unfallversicherung1 ZitierungenVSBES.2021.170· 08.09.2021 · 1 Zitierungen
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1 Zitierungen
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Keine Übernahme der Heilbehandlung wenn von Fortsetzung keine namhafte Besserung zu erwarten ist (100%ige Arbeitsfähigkeit). Anspruch auf Hilfsmittel sofern unfallkausal.1 ZitierungenUV.2011.00043· 25.09.2012 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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