Art. 17 UWG

Preisbekanntgabe in der Werbung

Werden Preise oder Preisreduktionen in der Werbung angezeigt, so richtet sich deren Bekanntgabe nach den vom Bundesrat zu erlassenden Bestimmungen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Preisbekanntgabe in der Werbung
    · 27.06.2019 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    · 15.12.1959 · 1 Zitierungen
  3. 3
    BGE 76_IV_182
    01.01.1950 · 1 Zitierungen
  4. 4
    Preisbekanntgabe bei "Telefonsex" (Art. 16, 17, 20 und 24 UWG; Art. 10 lit. q und Art. 11 Abs. 1bis PBV)
    · 11.07.2002 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    · 02.05.1980 · 0 Zitierungen
  6. 6
    Art. 1 Abs. 1 A O. Auch eine erst während der öffentlichen Veranstaltung bekannt gegebene Sondervergünstigung ist öffentlich angekündigt worden
    · 21.05.1965 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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