Art. 37 VGG
Grundsatz
Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht richtet sich nach dem VwVG , soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Monte Ceneri-Eisenbahn-Basistunnel (öffentliches Beschaffungswesen): Voraussetzungen für die Beschwerdelegitimation der nicht berücksichtigten Anbieter gegen die Zuschlagsverfügung252 Zitierungen
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2Öffentliches Beschaffungswesen des Bundes; Legitimation zur Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht gegen Freihandvergaben156 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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1’319 Zitierungen
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810 Zitierungen
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798 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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