Art. 10 VMWG

Offensichtlich übersetzter Kaufpreis

Als offensichtlich übersetzt im Sinne von Artikel 269 OR gilt ein Kaufpreis, der den Ertragswert einer Liegenschaft, berechnet auf den orts- oder quartierüblichen Mietzinsen für gleichartige Objekte, erheblich übersteigt.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Mietzinserhöhung zur Erreichung einer angemessenen Rendite. 1. Unter den Anlagekosten im Sinne von Art. 15 Abs. 1 lit. c BMM sind die Investitionen des Erstellers einer Neubaute oder des Ersterwerbers nach der Fertigste…
    · 02.10.1990 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Missbräuchlichkeit einer Mietzinserhöhung
    · 01.04.1992 · 3 Zitierungen Zusammenfassung

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