Art. 15 VMWG

Bruttorendite

1 Die Bruttorendite im Sinne von Artikel 269a Bst. c OR wird auf den Anlagekosten berechnet.
2 Ausser Betracht fallen offensichtlich übersetzte Land-, Bau- und Erwerbskosten.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Mietzinserhöhung zur Erreichung einer angemessenen Rendite. 1. Unter den Anlagekosten im Sinne von Art. 15 Abs. 1 lit. c BMM sind die Investitionen des Erstellers einer Neubaute oder des Ersterwerbers nach der Fertigste…
    · 02.10.1990 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Missbräuchlichkeit einer Mietzinserhöhung
    · 01.04.1992 · 2 Zitierungen Zusammenfassung

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