Art. 15 VMWG
Bruttorendite
1 Die Bruttorendite im Sinne von Artikel 269a Bst. c OR wird auf den Anlagekosten berechnet.
2 Ausser Betracht fallen offensichtlich übersetzte Land-, Bau- und Erwerbskosten.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Mietzinserhöhung zur Erreichung einer angemessenen Rendite. 1. Unter den Anlagekosten im Sinne von Art. 15 Abs. 1 lit. c BMM sind die Investitionen des Erstellers einer Neubaute oder des Ersterwerbers nach der Fertigste…3 Zitierungen
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2Missbräuchlichkeit einer Mietzinserhöhung2 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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