Art. 16 VMWG

Teuerungsausgleich

Zum Ausgleich der Teuerung auf dem risikotragenden Kapital im Sinne von Artikel 269a Bst. e OR darf der Mietzins um höchstens 40 Prozent der Steigerung des Landesindexes der Konsumentenpreise erhöht werden.

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Herabsetzung des Mietzinses (Art. 270a, 269 und 269a lit. a OR)
    · 04.06.1996 · 9 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 19.08.2024 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  • 28.02.2008 · 1 Zitierungen
  • Forderung / Einseitige Vertragsänderung (Rückweisung)
    NG230012
    · 11.01.2024 · 0 Zitierungen

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