Art. 34 VStG
1 Die ESTV erlässt für die Erhebung und Rückerstattung der Verrechnungssteuer alle Weisungen, Verfügungen und Entscheide, die nicht ausdrücklich einer andern Behörde vorbehalten sind.
2 Soweit die Rückerstattung der Verrechnungssteuer den Kantonen übertragen ist, sorgt die ESTV für die gleichmässige Handhabung der Bundesvorschriften.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Kapitaleinlageprinzip; gesonderte Verbuchung in der Handelsbilanz und Meldung an die ESTV; Vermächtnis0 Zitierungen
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2Zulässigkeit der Klage eines Kantons gegen den Bund im Bereich der (pauschalen) Steueranrechnung0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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1 Zitierungen
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Verrechnungssteuer (Rückerstattung gemäss Doppelbesteuerungsabkommen)0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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