Art. 9 VStrR
Die Vorschriften von Artikel 68 des Strafgesetzbuches über das Zusammentreffen von strafbaren Handlungen oder Strafbestimmungen gelten nicht für Bussen und Umwandlungsstrafen.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Berechnung der Mehrwertsteuerbusse bei Tatmehrheit; Asperations- und Kumulationsprinzip4 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Strafzumessung (Übertretung des Spielbankengesetzes)5 Zitierungen
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4 Zitierungen19.09.2018 · 4 Zitierungen
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3 Zitierungen23.05.2019 · 3 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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