Art. 23 VwVG
Die Behörde, die eine Frist ansetzt, droht gleichzeitig die Folgen der Versäumnis an; im Versäumnisfalle treten nur die angedrohten Folgen ein.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
1Art. 22a VwVG: Fristenstillstand2 Zitierungen
-
2Art. 61 ATSG: Kantonales Beschwerdeverfahren1 Zitierungen
-
3Eröffnung einer Verfügung an einen im Ausland domizilierten Schweizer durch Ablage in den Akten0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
4 Zitierungen
-
12T_4/20104 Zitierungen02.08.2010 · 4 Zitierungen
-
2 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.