Art. 62a VZAE
Rückstufung
1 Die Verfügung über den Widerruf der Niederlassungsbewilligung und deren Ersetzung durch eine Aufenthaltsbewilligung (Rückstufung) kann mit einer Integrationsvereinbarung oder einer Integrationsempfehlung nach Artikel 58b AIG verbunden werden.
2 Wird die Verfügung nicht mit einer Integrationsvereinbarung oder Integrationsempfehlung verbunden, so muss sie mindestens folgende Elemente enthalten:
- a. die Integrationskriterien (Art. 58a Abs. 1 AIG), die die Ausländerin oder der Ausländer nicht erfüllt hat;
- b. die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsbewilligung;
- c. die Bedingungen, an die der weitere Verbleib in der Schweiz geknüpft wird (Art. 33 Abs. 2 AIG);
- d. die Folgen für den Aufenthalt in der Schweiz, wenn die Bedingungen nach Bst. c nicht eingehalten werden (Art. 62 Abs. 1 Bst. d AIG).
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Rückstufung von einer altrechtlich erteilten Niederlassungs- auf eine Aufenthaltsbewilligung wegen eines Integrationsdefizits46 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Obergericht / Verwaltungsgericht / 2. Kammer — WBE.2020.821 ZitierungenWBE.2020.8· 07.07.2020 · 21 Zitierungen
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Obergericht / Verwaltungsgericht / 2. Kammer — WBE.2020.34118 ZitierungenWBE.2020.341· 17.11.2022 · 18 Zitierungen
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14 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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