Art. 62a VZAE

Rückstufung

1 Die Verfügung über den Widerruf der Niederlassungsbewilligung und deren Ersetzung durch eine Aufenthaltsbewilligung (Rückstufung) kann mit einer Integrationsvereinbarung oder einer Integrationsempfehlung nach Artikel 58b AIG verbunden werden.
2 Wird die Verfügung nicht mit einer Integrationsvereinbarung oder Integrationsempfehlung verbunden, so muss sie mindestens folgende Elemente enthalten:
  1. a. die Integrationskriterien (Art. 58a Abs. 1 AIG), die die Ausländerin oder der Ausländer nicht erfüllt hat;
  2. b. die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsbewilligung;
  3. c. die Bedingungen, an die der weitere Verbleib in der Schweiz geknüpft wird (Art. 33 Abs. 2 AIG);
  4. d. die Folgen für den Aufenthalt in der Schweiz, wenn die Bedingungen nach Bst. c nicht eingehalten werden (Art. 62 Abs. 1 Bst. d AIG).

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Rückstufung von einer altrechtlich erteilten Niederlassungs- auf eine Aufenthaltsbewilligung wegen eines Integrationsdefizits
    · 19.10.2021 · 46 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Obergericht / Verwaltungsgericht / 2. Kammer — WBE.2020.8
    WBE.2020.8
    · 07.07.2020 · 21 Zitierungen
  • Obergericht / Verwaltungsgericht / 2. Kammer — WBE.2020.341
    WBE.2020.341
    · 17.11.2022 · 18 Zitierungen
  • 19.10.2021 · 14 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.