Art. 122 VZG

Für die Verwertung von Grundstücken im Konkursverfahren gelten die Vorschriften der Verordnung vom 13. Juli 1911 über die Geschäftsführung der Konkursämter (KOV), mit den aus den nachstehenden Bestimmungen sich ergebenden Ergänzungen und Änderungen.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Anwendbarkeit im Konkursverfahren
    · 31.08.1988 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Spezialanzeige betreffend Doppelaufruf (Art. 142 SchKG, Art. 129 VZG); Anfechtung der Steigerungsbedingungen
    · 17.01.1986 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    BGE 56_III_120
    01.01.1930 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Steigerungsbedingungen
    · 23.03.2017 · 1 Zitierungen
  • Kollokationsplan und Lastenverzeichnis (Spezialliquidation/Schätzung)
    · 03.12.2019 · 0 Zitierungen
  • Liegenschaftssteigerung
    · 23.03.2017 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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