Art. 122 VZG
Für die Verwertung von Grundstücken im Konkursverfahren gelten die Vorschriften der Verordnung vom 13. Juli 1911 über die Geschäftsführung der Konkursämter (KOV), mit den aus den nachstehenden Bestimmungen sich ergebenden Ergänzungen und Änderungen.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Anwendbarkeit im Konkursverfahren2 Zitierungen
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2Spezialanzeige betreffend Doppelaufruf (Art. 142 SchKG, Art. 129 VZG); Anfechtung der Steigerungsbedingungen0 Zitierungen
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3BGE 56_III_1200 Zitierungen01.01.1930 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Steigerungsbedingungen1 Zitierungen
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Kollokationsplan und Lastenverzeichnis (Spezialliquidation/Schätzung)0 Zitierungen
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Liegenschaftssteigerung0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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