Art. 125 VZG

1 Zur Feststellung der auf dem Grundstücke haftenden beschränkten dinglichen Rechte (Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Grundlasten, Vorkaufs-, Kaufs-, Rückkaufs-, Miet- und Pachtrechte usw.) gemäss Artikel 58 Abs. 2 KOV über die Geschäftsführung der Konkursämter ist ein besonderes Verzeichnis sämtlicher auf den einzelnen Grundstücken haftender Forderungen sowie aller andern bei der Steigerung dem Erwerber zu überbindenden dinglichen Belastungen, soweit sie nicht von Gesetzes wegen bestehen und übergehen, anzufertigen, welches auch die genaue Bezeichnung der Gegenstände (Grundstücke und Zugehör), auf die sich die einzelnen Lasten beziehen, enthalten muss.
2 Diese Lastenverzeichnisse bilden einen Bestandteil des Kollokationsplanes. Anstelle der Aufführung der grundpfandgesicherten Forderungen ist im Kollokationsplan auf die bestehenden besonderen Verzeichnisse zu verweisen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Spezialanzeige betreffend Doppelaufruf (Art. 142 SchKG, Art. 129 VZG); Anfechtung der Steigerungsbedingungen
    · 17.01.1986 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Lastenbereinigung im Konkurs. 1. Frist für die Anfechtung des mit dem Kollokationsplan zur Einsicht aufgelegten und eines nachträglich abgeänderten Lastenverzeichnisses durch Klage oder Beschwerde (Art. 250 Abs. 1 SchKG)
    · 16.02.1970 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Bereinigung der Zugehör einer Liegenschaft im Konkurs
    · 25.01.1960 · 1 Zitierungen
  4. 4
    BGE 64_III_65
    19.04.1938 · 1 Zitierungen
  5. 5
    BGE 60_III_76
    01.01.1934 · 1 Zitierungen
  6. 6
    BGE 55_III_95
    01.01.1929 · 1 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 03.05.2006 · 2 Zitierungen
  • Steigerungsbedingungen
    · 03.02.2005 · 2 Zitierungen

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