Art. 130d VZG
1 Die Steigerungspublikation (Art. 257 Abs. 1 und 2 SchKG) muss die in Artikel 73a Abs. 1 hiervor genannten Angaben enthalten.
2 Spezialanzeigen (Art. 257 Abs. 3 SchKG, Art. 71 KOV , Art. 129 hiervor) sind auch den Gläubigern zuzustellen, denen das Grundstück selbst oder ein dieses belastender Pfandtitel verpfändet ist.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
1Unentgeltliche Rechtspflege2 Zitierungen
-
2Unentgeltliche Rechtspflege; vorsorgliche Beweisführung0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
Neuschätzung der Liegenschaft; Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.