Art. 60 VZG
1 Jedes Angebot wird dreimal ausgerufen und dabei jeweilen angegeben, ob es sich um den ersten, zweiten oder dritten Ausruf handelt. Das Betreibungsamt ist verpflichtet, demjenigen Bieter, der das letzte und höchste Angebot gemacht hat, sofort öffentlich den Zuschlag zu erteilen.
2 Der Zuschlag erfolgt, wenn nach den Steigerungsbedingungen eine sofort zu leistende Barzahlung oder Sicherheitsleistung verlangt wird, nur nach deren Leistung; andernfalls wird in Fortsetzung der Steigerung das nächst tiefere Angebot nochmals dreimal ausgerufen und, wenn es nicht überboten wird, daraufhin der Zuschlag erteilt.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1BGE 55_III_666 Zitierungen01.01.1929 · 6 Zitierungen
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2Sicherheitsleistung bei einer Steigerung; Art. 45 Abs. 1 lit. e VZG. 1. Es ist nicht bundesrechtswidrig, in den Steigerungsbedingungen für einen bestimmten Betrag Barzahlung und für den Restpreis Sicherheitsleistung vor…2 Zitierungen
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3Zwangsversteigerung (Art. 125 ff., 133 ff., 156, 256 SchKG)2 Zitierungen
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4Zwangsversteigerung von Grundstücken. 1. Ungültigkeit von Angeboten für Personen, die bei Stellung des Angebots nicht namentlich bezeichnet werden (Art. 58 Abs. 3 VZG). (Erw. 2; vgl. auch Erw. 7). 2. Fortsetzung der Ste…1 Zitierungen
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5Liegenschaftssteigerung1 Zitierungen
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6BGE 57_III_801 Zitierungen10.06.1931 · 1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Freihandverkauf1 Zitierungen
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Obergericht / Zivilgericht / Schuldbetreibungs- und Konkurskommission — KBE.2024.230 ZitierungenKBE.2024.23· 08.01.2025 · 0 Zitierungen
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0 Zitierungen17.08.2004 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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