Art. 52 WaG
Genehmigungsvorbehalt
Die kantonalen Ausführungsbestimmungen zu den Artikeln 16 Abs. 1, 17 Abs. 2 und 20 Abs. 2 bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung des Bundes.
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Unterschreitung des Waldabstandes6 Zitierungen
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Baubewilligung2 Zitierungen
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1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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