Art. 165 CC

Ausserordentliche Beiträge eines Ehegatten

1 Hat ein Ehegatte im Beruf oder Gewerbe des andern erheblich mehr mitgearbeitet, als sein Beitrag an den Unterhalt der Familie verlangt, so hat er dafür Anspruch auf angemessene Entschädigung.
2 Dies gilt auch, wenn ein Ehegatte aus seinem Einkommen oder Vermögen an den Unterhalt der Familie bedeutend mehr beigetragen hat, als er verpflichtet war.
3 Ein Ehegatte kann aber keine Entschädigung fordern, wenn er seinen ausserordentlichen Beitrag aufgrund eines Arbeits‑, Darlehens- oder Gesellschaftsvertrages oder eines andern Rechtsverhältnisses geleistet hat.

Leading decisions 6

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  1. 1
    · 09/12/1994 · 17 citations Summary
  2. 2
    Art. 165 ZGB: Versicherter Verdienst. - Bestätigung des Grundsatzes der Ermittlung des versicherten Verdienstes nach Massgabe der tatsächlichen Lohnbezüge innerhalb des Bemessungszeitraumes
    · 06/05/2002 · 16 citations Summary
  3. 3
    Hingegen ist der Nachweis, dass tatsächlich Lohn ausbezahlt worden ist, ein erhebliches Indiz für den Beweis der tatsächlich ausgeübten Arbeitnehmertätigkeit (Präzisierung der Rechtsprechung). (Erw. 3)
    · 09/12/2005 · 11 citations Summary
  4. 4
    Angemessene Entschädigung
    · 03/30/2012 · 7 citations Summary
  5. 5
    Ausserordentlicher Beitrag eines Ehegatten an den Unterhalt der Familie; Verwirkung
    · 09/25/1997 · 7 citations Summary
  6. 6
    Anschlussprivileg des Ehegatten (Art. 111 Abs. 1 Ziff. 1 und Abs. 5 SchKG)
    · 12/15/2000 · 4 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

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