Art. 118 CPC
Umfang
1 Die unentgeltliche Rechtspflege umfasst:
- a. die Befreiung von Vorschuss- und Sicherheitsleistungen;
- b. die Befreiung von den Gerichtskosten;
- c. die gerichtliche Bestellung einer Rechtsbeiständin oder eines Rechtsbeistandes, wenn dies zur Wahrung der Rechte notwendig ist, insbesondere wenn die Gegenpartei anwaltlich vertreten ist; die Rechtsbeiständin oder der Rechtsbeistand kann bereits zur Vorbereitung des Prozesses bestellt werden.
2 Sie kann ganz oder teilweise gewährt werden. Sie kann auch für die vorsorgliche Beweisführung gewährt werden.
3 Sie befreit nicht von der Bezahlung einer Parteientschädigung an die Gegenpartei.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
-
1Rechtsgrundlage des Anspruchs auf unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung201 citations
-
2Sicherheitsleistung für die Parteientschädigung; teilweise Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege188 citations
-
3Teilweise Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege99 citations
-
4Unentgeltliche Rechtspflege, Voraussetzung der Nichtaussichtslosigkeit87 citations
-
5Unentgeltliche Rechtspflege; Bedürftigkeit40 citations
-
6Unentgeltliche Rechtspflege; Zulässigkeit des Erfordernisses einer Abtretungserklärung31 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
-
44 citations
-
Unentgeltlicher Rechtsbeistand (Schlichtungsverfahren betreffend Mündigenunterhalt)38 citations
-
26 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
No recent decision recorded for this article yet.