Art. 188 CPC
Säumnis und Mängel
1 Erstattet die sachverständige Person das Gutachten nicht fristgemäss, so kann das Gericht den Auftrag widerrufen und eine andere sachverständige Person beauftragen.
2 Das Gericht kann ein unvollständiges, unklares oder nicht gehörig begründetes Gutachten auf Antrag einer Partei oder von Amtes wegen ergänzen und erläutern lassen oder eine andere sachverständige Person beiziehen.
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
-
Werkvertrag, Wandelung6 citations
-
Divorce5 citations
-
Vertragsergänzung; Bindung an den Rückweisungsentscheid4 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
No recent decision recorded for this article yet.