Art. 204 CPC
Persönliches Erscheinen
1 Die Parteien müssen persönlich zur Schlichtungsverhandlung erscheinen. Ist eine juristische Person Partei, so muss für sie entweder ein Organ oder eine Person erscheinen, die mit einer kaufmännischen Handlungsvollmacht ausgestattet, zur Prozessführung sowie zum Abschluss eines Vergleichs befugt und mit dem Streitgegenstand vertraut ist.
2 Die Parteien können sich von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen.
3 Nicht persönlich erscheinen muss und sich vertreten lassen kann, wer:
- a. ausserkantonalen oder ausländischen Wohnsitz oder Sitz hat;
- b. wegen Krankheit, Alter oder anderen wichtigen Gründen verhindert ist;
- c. in Streitigkeiten nach Artikel 243 als Arbeitgeber beziehungsweise als Versicherer eine angestellte Person oder als Vermieter die Liegenschaftsverwaltung delegiert, sofern diese zum Abschluss eines Vergleichs schriftlich ermächtigt sind;
- d. eine von mehreren klagenden oder beklagten Parteien ist, sofern eine der Parteien anwesend und befugt ist, die anderen klagenden oder beklagten Parteien zu vertreten und einen Vergleich in deren Namen abzuschliessen.
4 Die Gegenpartei ist über die Vertretung vorgängig zu orientieren.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Persönliches Erscheinen zur Schlichtungsverhandlung; gültige Klagebewilligung als Prozessvoraussetzung99 citations
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2Persönliches Erscheinen zur Schlichtungsverhandlung; faktisches Organ; Vollmacht59 citations
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3Ordnungsbusse im Schlichtungsverfahren22 citations
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4Gemeinsamer Verzicht auf die Schlichtungsverhandlung14 citations
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5Ungültigkeitsklage und Klage auf Feststellung der Erbunwürdigkeit; Schlichtungsverfahren11 citations
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6BGE 63_I_201 citations02/26/1937 · 1 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Schlichtungsverfahren, Vergleich8 citations
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Fine8 citationsBEZ.2014.1· 06/26/2014 · 8 citations de
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Unentgeltlicher Rechtsbeistand (Schlichtungsverfahren betreffend Mündigenunterhalt)8 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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