Art. 264 CPC
Sicherheitsleistung und Schadenersatz
1 Ist ein Schaden für die Gegenpartei zu befürchten, so kann das Gericht die Anordnung vorsorglicher Massnahmen von der Leistung einer Sicherheit durch die gesuchstellende Partei abhängig machen.
2 Die gesuchstellende Partei haftet für den aus einer ungerechtfertigten vorsorglichen Massnahme erwachsenen Schaden. Beweist sie jedoch, dass sie ihr Gesuch in guten Treuen gestellt hat, so kann das Gericht die Ersatzpflicht herabsetzen oder gänzlich von ihr entbinden.
3 Eine geleistete Sicherheit ist freizugeben, wenn feststeht, dass keine Schadenersatzklage erhoben wird; bei Ungewissheit setzt das Gericht eine Frist zur Klage.
Leading decisions 4
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Vorsorgliche Massnahmen, Ordnungsbusse5 citations
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2Vaterschaftsklage (Art. 307 ff0 citations
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3Verstoss gegen bundesrechtliche Beweisvorschriften (Art. 8 ZGB) durch Ablehnung des von der beweispflichtigen Partei angetragenen Ergänzungseides?0 citations
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4BGE 78_I_10 citations01/01/1952 · 0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Precautionary measures13 citations
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Vorsorgliche Massnahmen; Verletzung eines Ergänzenden Schutzzertifikats (ESZ)9 citations
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5 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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