Art. 327 CPC
Verfahren und Entscheid
1 Die Rechtsmittelinstanz verlangt bei der Vorinstanz die Akten.
2 Sie kann aufgrund der Akten entscheiden.
3 Soweit sie die Beschwerde gutheisst:
- a. hebt sie den Entscheid oder die prozessleitende Verfügung auf und weist die Sache an die Vorinstanz zurück; oder b. entscheidet sie neu, wenn die Sache spruchreif ist.
4 Wird die Beschwerde wegen Rechtsverzögerung gutgeheissen, so kann die Rechtsmittelinstanz der Vorinstanz eine Frist zur Behandlung der Sache setzen.
5 Für die Eröffnung und Begründung des Entscheids gilt Artikel 239 sinngemäss.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Kostenlosigkeit des Verfahrens um unentgeltliche Rechtspflege106 citations
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2Bezifferung des Antrags auf Sicherstellung der Parteientschädigung40 citations
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3Frist für das Glaubhaftmachen der Zahlungsfähigkeit und für den Urkundenbeweis40 citations
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4Definitive Rechtsöffnung und Zession27 citations
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5Rechtliches Gehör, Spruchreife22 citations
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6Beschwerde in Zivilsachen gegen ein Scheidungsurteil im Unterhaltspunkt; Eintritt der formellen Rechtskraft4 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Lease Agreement26 citations
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Forderung, Beschwerdeanträge11 citations
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9 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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