Art. 356 CPC
Zuständige staatliche Gerichte
1 Der Kanton, in dem sich der Sitz des Schiedsgerichts befindet, bezeichnet ein oberes Gericht, das zuständig ist für:
- a. Beschwerden und Revisionsgesuche;
- b. die Entgegennahme des Schiedsspruchs zur Hinterlegung und die Bescheinigung der Vollstreckbarkeit.
2 Ein vom Sitzkanton bezeichnetes anderes oder anders zusammengesetztes Gericht ist als einzige Instanz zuständig für:
- a. die Ernennung, Ablehnung, Abberufung und Ersetzung der Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter;
- b. die Verlängerung der Amtsdauer des Schiedsgerichts;
- c. die Unterstützung des Schiedsgerichts bei den Verfahrenshandlungen.
3 Mit Ausnahme von Abs. 1 Bst. a entscheidet das zuständige staatliche Gericht im summarischen Verfahren. Artikel 251a Abs. 2 ist anwendbar.
Leading decisions 4
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1Interne Schiedsgerichtsbarkeit; Gesuch um Ernennung eines Schiedsrichters3 citations
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2Ernennung eines Schiedsgutachters1 citations
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3Ausnahmsweise Verwendung einer vom angefochtenen Entscheid abweichenden Amtssprache; Streitwerterfordernis bei der Anfechtung eines kantonalen Entscheides über ein Revisionsgesuch gegen einen Schiedsspruch beim Bundesge…0 citations
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4Binnenschiedsgerichtsbarkeit; Anfechtbarkeit eines Ablehnungsentscheids vor Bundesgericht0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Binnenschiedsgerichtsbarkeit3 citations
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Ernennung eines Schiedsrichters1 citationsZK.2013.10· 04/24/2014 · 1 citations de
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Obergericht / Zivilgericht / 1. Zivilkammer — ZSG.2024.20 citationsZSG.2024.2· 11/14/2024 · 0 citations de
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