Art. 361 CPC
Ernennung durch die Parteien
1 Die Mitglieder des Schiedsgerichts werden nach der Vereinbarung der Parteien ernannt.
2 Bei Fehlen einer Vereinbarung ernennt jede Partei die gleiche Anzahl Mitglieder; diese wählen einstimmig eine Präsidentin oder einen Präsidenten.
3 Wird eine Schiedsrichterin oder ein Schiedsrichter der Stellung nach bezeichnet, so gilt als ernannt, wer diese Stellung bei Abgabe der Annahmeerklärung bekleidet.
4 In den Angelegenheiten aus Miete und Pacht von Wohnräumen können die Parteien einzig die Schlichtungsbehörde als Schiedsgericht einsetzen.
Leading decisions 3
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Zulässigkeit von Schiedsgutachten4 citations
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2Schiedsfähigkeit3 citations
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3BGE 60_II_4830 citations01/01/1934 · 0 citations
Unpublished, but essential 4
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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1 citations08/19/2020 · 1 citations de
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Binnenschiedsgerichtsbarkeit0 citations
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Internal arbitration0 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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