Art. 367 CPC
Ablehnung eines Mitgliedes
1 Ein Mitglied des Schiedsgerichts kann abgelehnt werden, wenn:
- a. es nicht den von den Parteien vereinbarten Anforderungen entspricht;
- b. ein Ablehnungsgrund vorliegt, der in der von den Parteien vereinbarten Verfahrensordnung vorgesehen ist; oder c. berechtigte Zweifel an seiner Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit bestehen.
2 Eine Partei kann ein Mitglied, das sie ernannt hat oder an dessen Ernennung sie mitgewirkt hat, nur aus Gründen ablehnen, von denen sie trotz gehöriger Aufmerksamkeit erst nach der Ernennung Kenntnis erhalten hat. Der Ablehnungsgrund ist dem Schiedsgericht und der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen.
Leading decisions 3
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1Ausnahmsweise Verwendung einer vom angefochtenen Entscheid abweichenden Amtssprache; Streitwerterfordernis bei der Anfechtung eines kantonalen Entscheides über ein Revisionsgesuch gegen einen Schiedsspruch beim Bundesge…0 citations
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2Binnenschiedsgerichtsbarkeit; Anfechtbarkeit eines Ablehnungsentscheids vor Bundesgericht0 citations
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3Änderung der Rechtsprechung). 3. Das Ehescheidungsrecht kennt keinen bundesrechtlichen Revisionsgrund für den Fall einer mit einem Willensmangel behafteten, gerichtlich genehmigten Scheidungskonvention (E. 4).0 citations
Unpublished, but essential 3
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Binnenschiedsgerichtsbarkeit2 citations
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International Arbitration1 citations
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Bezahlung von Behandlungskosten (ALT-Herstellungstaxe)0 citationsSG.2019.7· 07/13/2020 · 0 citations de
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