Art. 51 CPC

Folgen der Verletzung der Ausstandsvorschriften

1 Amtshandlungen, an denen eine zum Ausstand verpflichtete Gerichtsperson mitgewirkt hat, sind aufzuheben und zu wiederholen, sofern dies eine Partei innert zehn Tagen verlangt, nachdem sie vom Ausstandsgrund Kenntnis erhalten hat.
2 Nicht wiederholbare Beweismassnahmen darf das entscheidende Gericht berücksichtigen.
3 Wird der Ausstandsgrund erst nach Abschluss des Verfahrens entdeckt und steht kein anderes Rechtsmittel mehr zur Verfügung, so gelten die Bestimmungen über die Revision.

Leading decisions 4

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Rechtsmittel bei Entdeckung eines Ausstandsgrunds nach Abschluss des Verfahrens
    · 10/28/2013 · 26 citations Summary
  2. 2
    Anwendungsbereich des Rechtsbehelfs nach Art. 51 Abs. 1 ZPO
    · 10/09/2012 · 20 citations Summary
  3. 3
    Beurteilung eines nach Fällung des letztinstanzlichen kantonalen Urteils, aber vor Ablauf der Beschwerdefrist beim Bundesgericht entdeckten Ausstandsgrunds in einer Angelegenheit des öffentlichen Rechts
    · 12/02/2020 · 4 citations Summary
  4. 4
    Ausscheiden eines Schiedsrichters, Frage der Wiederholung von Prozesshandlungen
    · 04/01/2021 · 0 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

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