Art. 82 CPC

Verfahren

1 Die Zulassung der Streitverkündungsklage ist mit der Klageantwort oder mit der Replik im Hauptprozess zu beantragen. Die Rechtsbegehren, welche die streitverkündende Partei gegen die streitberufene Person zu stellen gedenkt, sind zu nennen und kurz zu begründen. Sie sind nicht zu beziffern, wenn sie dieselbe Leistung betreffen, zu der die streitverkündende Partei ihrerseits im Hauptverfahren verpflichtet wird.
2 Das Gericht gibt der Gegenpartei sowie der streitberufenen Person Gelegenheit zur Stellungnahme.
3 Wird die Streitverkündungsklage zugelassen, so bestimmt das Gericht Zeitpunkt und Umfang des betreffenden Schriftenwechsels; Artikel 125 bleibt vorbehalten.
4 Der Entscheid über die Zulassung der Klage ist mit Beschwerde anfechtbar.

Leading decisions 6

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Streitwert
    · 02/04/2013 · 28 citations Summary
  2. 2
    Streitverkündungsklage; Bezifferung der Rechtsbegehren; unbezifferte Forderungsklage
    · 01/26/2016 · 16 citations Summary
  3. 3
    Zulassung der Streitverkündungsklage
    · 06/16/2020 · 8 citations Summary
  4. 4
    Streitverkündungsklage; Nebenintervention; Beschwerderecht vor Bundesgericht
    · 04/11/2016 · 3 citations Summary
  5. 5
    Kostenverlegung im Streitverkündungsprozess
    · 01/16/2017 · 2 citations Summary
  6. 6
    Entzug der unentgeltlichen Rechtspflege während des Prozesses
    · 02/14/1996 · 2 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

Latest Federal Supreme Court decisions

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