Art. 83 CPC

Parteiwechsel

1 Wird das Streitobjekt während des Prozesses veräussert, so kann die Erwerberin oder der Erwerber an Stelle der veräussernden Partei in den Prozess eintreten.
2 Die eintretende Partei haftet für die gesamten Prozesskosten. Für die bis zum Parteiwechsel aufgelaufenen Prozesskosten haftet die ausscheidende Partei solidarisch mit.
3 In begründeten Fällen hat die eintretende Partei auf Verlangen der Gegenpartei für die Vollstreckung des Entscheides Sicherheit zu leisten.
4 Ohne Veräusserung des Streitobjekts ist ein Parteiwechsel nur mit Zustimmung der Gegenpartei zulässig; besondere gesetzliche Bestimmungen über die Rechtsnachfolge bleiben vorbehalten.

Leading decisions 4

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Einziehung von Vermögenswerten gegenüber den Erben der beschuldigten Person; Prozessvollmacht über den Tod hinaus
    · 08/27/2021 · 3 citations Summary
  2. 2
    Passivlegitimation bei der Abänderungsklage für Kindesunterhalt im Bevorschussungsfall; Gegenstand der Subrogation; das bevorschussende Gemeinwesen ist aus materiellen Gründen nicht passivlegitimiert (Änderung der Recht…
    · 01/12/2022 · 1 citations Summary
  3. 3
    Bei der Abänderungsklage für Kindesunterhalt ist das bevorschussende Gemeinwesen auch aus prozessualen Gründen nicht passivlegitimiert (Änderung der Rechtsprechung)
    · 01/12/2022 · 1 citations Summary
  4. 4
    Privatklägerschaft einer juristischen Person per Rechtsnachfolge (nach Fusion)
    · 10/20/2014 · 1 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • Berichtigung Parteibezeichnung; Zweigniederlassung
    · 01/26/2017 · 10 citations de
  • Eigentumsfreiheitsklage, Parteiwechsel
    · 12/13/2019 · 6 citations de
  • Versicherungsvertrag, Prozessstandschaft
    · 08/11/2016 · 3 citations de

Latest Federal Supreme Court decisions

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