Erwägungen

Der Beschwerdeführer X. wurde vom Strafgericht des Kantons Basel-Stadt wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt. Das Gericht setzte die Verfahrenskosten von CHF 4'602.- und eine Urteilsgebühr von CHF 5'500.- fest. Für den Fall einer schriftlichen Urteilsbegründung wurde eine Erhöhung der Gebühr auf CHF 11'000.- in Aussicht gestellt.

Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt bestätigte das erstinstanzliche Urteil. X. erhob daraufhin Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht und rügte, die Urteilsgebühr von CHF 11'000.- verletze das Äquivalenzprinzip und erschwere den Rechtsweg übermäßig.

Erwägungen

Das Bundesgericht gab der Beschwerde statt. Es stellte fest, dass die Verdoppelung der Urteilsgebühr für die schriftliche Begründung des erstinstanzlichen Urteils das Äquivalenzprinzip verletzt. Die Anzahl der Verhandlungstage hat grundsätzlich keinen Einfluss auf den Begründungsaufwand, sodass lediglich der Mehraufwand für die zusätzlichen Verhandlungstage berücksichtigt werden darf.

Zudem erschien die Gebühr von CHF 11'000.- für den schriftlich begründeten Entscheid auch im Ergebnis stossend, da…