Sachverhalt
Beteiligte Parteien: Wang und Mitangeklagte (Beschwerdeführer) gegen Bundesstrafgericht (Beklagter).
Gericht: Bundesgericht, Erste Öffentlich-rechtliche Abteilung.
Datum des Urteils: 3. Mai 2004.
Kontext: Ein Strafverfahren wird in der Schweiz wegen Geldwäscherei, Sorgfaltspflichtverletzung im Finanzbereich und Fälschung von Titeln geführt, in Verbindung mit Korruptionsfällen im Zusammenhang mit dem Verkauf von sechs Fregatten an Taiwan durch das französische Unternehmen Thomson.
Hilfeersuchen: Der Bundesanwalt hat Dokumente von den taiwanesischen Behörden angefordert und ein Hilfeersuchen von Taiwan für Bankdokumente und Informationen über Konten im Zusammenhang mit Wang Chuan-pu und seiner Familie erhalten.
Angreifbare Entscheidung: Der Bundesanwalt hat die Übermittlung von Dokumenten und die Beschlagnahmung von gesperrten Geldern angeordnet, gegen die die Beschwerdeführer Beschwerde eingelegt haben.
Hauptargumente der Beschwerdeführer: Sie bestreiten die Gültigkeit des Hilfeersuchens und berufen sich insbesondere auf das Fehlen der Anerkennung der Republik China durch die Schweiz, die Verletzung von Art. 2 IRSG und die Verjährung der Tatsachen.
Erwägungen
5. Anerkennung der Republik China Das Gericht stellt fest, dass die Republik China (Taiwan) die Kriterien eines Staates nach Völkerrecht erfüllt, trotz des Fehlens einer diplomatischen Anerkennung durch die Schweiz. Die Anerkennung ist keine notwendige Bedingung für die Existenz eines Staates. Die Schweiz kann daher Taiwan rechtliche Hilfe gewähren, ohne diesen Staat offiziell anzuerkennen.
6. Wesentliche Interessen der Schweiz Das Gericht lässt offen, ob die Gewährung der Hilfe an Taiwan die wesentlichen Interessen der Schweiz gefährden könnte. Es verweist diese Frage an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, das für die Entscheidung zuständig ist, die Hilfe aus diesem Grund abzulehnen.
7. Gegenseitigkeit Das Gericht bestätigt, dass die von den taiwanesischen Behörden abgegebene Gegenseitigkeitserklärung gültig ist und das Bundesamt sogar auf die Forderung dieser Garantie verzichten hätte können, aufgrund der Art der begangenen Straftaten (Geldwäscherei und Korruption).
8. Achtung der Grundrechte Das Gericht prüft, ob das Verfahren in Taiwan die von der EMRK und dem UNO-Pakt II festgelegten Verfahrensprinzipien respektiert. Es stellt fest, dass, obwohl Taiwan in der Vergangenheit Probleme im Bereich der Menschenrechte hatte,…