Art. 111 StGB

Vorsätzliche Tötung

Wer vorsätzlich einen Menschen tötet, ohne dass eine der besondern Voraussetzungen der nachfolgenden Artikel zutrifft, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Eventualvorsatz (Art. 18 Abs. 2 StGB) bei Strassenverkehrsunfall mit Verletzungs- und Todesfolgen
    · 21.01.2007 · 223 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    1. Vollendeter Versuch; Strafmilderung (Art. 22, 63, 65 StGB)
    · 20.03.1995 · 152 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Unschuldsvermutung und Beweiswürdigung, Wiederholung der Grundsätze
    · 23.05.2018 · 131 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Kriterien für die Mordqualifikation
    · 14.12.2000 · 123 Zitierungen
  5. 5
    Konkurrenz zwischen versuchter Tötung und einfacher und/oder schwerer Körperverletzung
    · 18.04.2011 · 102 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Freie Beweiswürdigung; anonymisierter Zeuge
    · 02.11.2006 · 88 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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