Art. 111 StGB
Vorsätzliche Tötung
Wer vorsätzlich einen Menschen tötet, ohne dass eine der besondern Voraussetzungen der nachfolgenden Artikel zutrifft, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Eventualvorsatz (Art. 18 Abs. 2 StGB) bei Strassenverkehrsunfall mit Verletzungs- und Todesfolgen223 Zitierungen
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3Unschuldsvermutung und Beweiswürdigung, Wiederholung der Grundsätze131 Zitierungen
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4Kriterien für die Mordqualifikation123 Zitierungen
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5Konkurrenz zwischen versuchter Tötung und einfacher und/oder schwerer Körperverletzung102 Zitierungen
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6Freie Beweiswürdigung; anonymisierter Zeuge88 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Versuchte vorsätzliche Tötung; Strafzumessung; Willkür54 Zitierungen
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Strafzumessung53 Zitierungen
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49 Zitierungen31.07.2018 · 49 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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