Sachverhalt
Parteien und Verfahrensgang:
Der Beschwerdeführer Andrew McKim (Profispieler des HC Davos) erlitt am 31. Oktober 2000 während eines Eishockeyspiels der Nationalliga A gegen den ZSC Lions durch ein Foul des Beschwerdegegners Kevin Miller (Spieler des HC Davos) schwere Verletzungen, die seine Profikarriere beendeten. Miller checkte McKim von hinten in den Rücken, woraufhin dieser mit dem Kopf auf das Eis aufschlug. Miller wurde vom Schiedsrichter des Feldes verwiesen und später vom Einzelrichter der Nationalliga für acht Spiele gesperrt sowie mit einer Busse von 3.000 Franken belegt. Das verbandsinterne Disziplinarverfahren bestätigte diese Sanktionen.
Am 20. September 2005 verurteilte das Bezirksgericht Zürich Miller wegen einfacher vorsätzlicher Körperverletzung (Art. 123 Ziff. 1 Abs. 1 StGB) und fahrlässiger schwerer Körperverletzung (Art. 125 Abs. 2 StGB) zu drei Monaten bedingt aufgeschobenem Gefängnis. Das Obergericht des Kantons Zürich sprach Miller jedoch am 23. März 2007 in zweiter Instanz vollständig frei. Gegen diesen Freispruch erhob McKim Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht.
Sachverhaltsdarstellung:
McKim befand sich in der zehnten Minute des ersten Spieldrittels in einer Torschussposition, als Miller ihn 0,38 Sekunden nach der Schussabgabe von hinten in den Rücken checkte. Durch den Aufprall mit dem Kopf auf dem Eis erlitt McKim schwere Verletzungen. Miller wurde vom Schiedsrichter wegen des Fouls vom Spiel ausgeschlossen. Die verbandsinternen Disziplinarinstanzen qualifizierten das Foul als „derbes“ bzw. „sehr grobes Foul“ und bestätigten die Sperre sowie die Busse. Die Verletzungen zwangen McKim, seine Profikarriere zu beenden.
Erwägungen
Rechtliche Einordnung der Fouls im Eishockey:
Das Bundesgericht betont, dass bei der strafrechtlichen Beurteilung von Foulspielen in Mannschaftssportarten die geltenden Spielregeln eine zentrale Rolle spielen. Je krasser diese Regeln verletzt werden, desto weniger kann von einem spieltypischen Risiko ausgegangen werden. Vielmehr rückt eine strafrechtliche Verantwortlichkeit des foulenden Spielers in den Vordergrund. Die Spielregeln des Internationalen Eishockeyverbands (IIHF) dienen nicht nur dem geordneten Spielverlauf, sondern insbesondere der Unfallverhütung und Sicherheit der Spieler. Wer diese Regeln absichtlich oder grob missachtet, handelt nicht im Rahmen der stillschweigenden Einwilligung in das sportspezifische Risiko einer Körperverletzung.
Eventualvorsatz vs. bewusste Fahrlässigkeit:
Nach ständiger Rechtsprechung liegt Eventualvorsatz vor, wenn der Täter den Eintritt des Erfolgs für möglich hält und in Kauf nimmt. Die Beurteilung hängt dabei von der Schwere der Sorgfaltspflichtverletzung und der dem Täter bekannten Nähe des Verletzungsrisikos ab. Im vorliegenden Fall hat Miller durch sein hochriskantes Vorgehen – ein Check von hinten in hohem Tempo – eine Situation geschaffen, in der die Verletzungsfolgen für ihn vorhersehbar waren. Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass Miller die Verletzungen des McKim in Kauf genommen hat, da er sich willentlich in eine unkontrollierbare Situation manövriert hat, in der ein regelkonformer Check nicht mehr möglich war. Die Vorinstanz hatte dies verkannt und den Freispruch mit der Begründung begründet, Miller habe auf eine regelkonforme Ausführung des Checks gehofft. Diese Argumentation ist jedoch widersprüchlich, da Miller die Position seines Gegenspielers nicht vorhersehen konnte und sich bewusst in eine Lage begab, in der ein Check von hinten unvermeidbar war.
Fahrlässige schwere Körperverletzung:
Das Obergericht hatte den Freispruch von der fahrlässigen schweren Körperverletzung damit begründet, dass die Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung Voraussetzung für die fahrlässige sei. Diese…