Erwägungen
Der Beschwerdeführer [X.] war als Unternehmer mit Know-how im Bereich der Brennstoffzellentechnologien tätig. Er gründete verschiedene Gesellschaften und Stiftungen, darunter die [A.] Anstalt in Liechtenstein und die [E.] Foundation. [X.] wurde in 11 Anklagepunkten vorgeworfen, er habe in der Zeit vom 6. April 2000 bis zum 21. September 2011 zum Nachteil der [F.] bzw. deren Investoren Gelder im Deliktsbetrag von USD 190'532.11 und CHF 89'961.-- veruntreut bzw. zu veruntreuen versucht. Zudem wurde ihm die Erstellung einer falschen Bilanz der [A.] vom 14. Juli 1999 und die Verheimlichung von Einkommen und Vermögenswerten in der Höhe von CHF 198'109.70 in der Zeit von Oktober 1996 bis Dezember 2003 zum Nachteil seiner Gläubiger angelastet.
Erwägungen
Das Bezirksgericht Bremgarten verurteilte [X.] wegen mehrfacher Veruntreuung, versuchter ungetreuer Geschäftsbesorgung, ungetreuer Geschäftsbesorgung sowie mehrfachen betrügerischen Pfändungsbetrugs zu einer Strafe von 18 Monaten Gefängnis mit bedingtem Strafvollzug. In Berufung sprach das Obergericht des Kantons Aargau [X.] in Teilpunkten frei, bestätigte aber im Wesentlichen die erstinstanzliche Verurteilung.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde des [X.] gegen das Urteil des Obergerichts ab. Es erachtete den Schuldspruch wegen Veruntreuung als bundesrechtskonform, da [X.] als Generalbevollmächtigter der [A.] deren Vermögenswerte unrechtmässig für eigene Zwecke verwendet hatte. Auch der Schuldspruch wegen mehrfachen Pfändungsbetrugs wurde vom Bundesgericht…