Erwägungen
Im Hinblick auf das Inkrafttreten des revidierten Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Bundesgesetzes über das Jugendstrafrecht am 1. Januar 2007 erliess der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt am 15. November 2006 ein neues Gesetz über die Jugendstrafrechtspflege. Jelscha Schmid, Tanja Soland und der Verein Demokratische Juristinnen und Juristen Schweiz (DJS), Regionalgruppe Basel, erhoben am 2. Januar 2007 staatsrechtliche Beschwerde gegen § 23 Abs. 4 dieses Gesetzes, der eine Ausnahme von der Trennung von Jugendlichen und Erwachsenen in der Untersuchungshaft vorsieht.
Erwägungen
Das Bundesgericht nimmt die Beschwerde als Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten entgegen und heisst sie gut. Es hält fest, dass das in Art. 6 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Jugendstrafrecht enthaltene Gebot der Trennung Jugendlicher von Erwachsenen im Vollzug der Untersuchungshaft eine absolute Bedeutung hat und keine Ausnahmen zulässt. Somit steht § 23 Abs. 4 der Jugendstrafprozessordnung des Kantons Basel-Stadt vor dem Bundesrecht nicht stand und verletzt den Vorrang des Bundesrechts gemäss Art. 49 Abs. 1 der Bundesverfassung.
Das Bundesgericht stellt weiter fest, dass…