Art. 2 JStG

Grundsätze

1 Wegleitend für die Anwendung dieses Gesetzes sind der Schutz und die Erziehung des Jugendlichen.
2 Den Lebens- und Familienverhältnissen des Jugendlichen sowie der Entwicklung seiner Persönlichkeit ist besondere Beachtung zu schenken.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Anrechnung vorsorglicher jugendstrafrechtlicher Massnahmen
    · 11.01.2011 · 16 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Vorsorgliche Anordnung von Schutzmassnahmen während des Massnahmenvollzugs im Verfahren betreffend Änderung einer Massnahme
    · 22.04.2015 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Entschädigung im Jugendstrafrecht nach (vorsorglicher) Unterbringung
    · 25.08.2022 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Trennung Jugendlicher von Erwachsenen in der Untersuchungshaft, Jugendstrafprozessordnung des Kantons Basel-Stadt und Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht, Vorrang des Bundesrechts; Art. 49 Abs. 1 BV, Art. 10 Ziff. 2…
    · 07.08.2007 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 20.05.2010 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  • Anordnung der stationären Beobachtung
    BES.2015.50
    · 19.03.2015 · 2 Zitierungen
  • Anrechnung der vorsorglich angeordneten jugendstrafrechtlichen Schutzmassnahme an den Freiheitsentzug
    · 11.01.2011 · 2 Zitierungen Zusammenfassung

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