Erwägungen
Am Abend des 25. Mai 2009 kam es zwischen X. und seiner Ehefrau in ihrer gemeinsamen Wohnung zu einem Streit. Die Ehefrau alarmierte die Polizei, woraufhin eine Sondereinheit der Kantonspolizei Aargau die Wohnung stürmte. Dabei setzte ein Mitglied der Sondereinheit einen Taser gegen X. ein und ein anderes Mitglied gab zwei Schüsse auf X. ab, der daraufhin verletzt wurde.
Aufgrund dieses Vorfalls eröffnete das damalige Bezirksamt Bremgarten einerseits ein Strafverfahren gegen die Mitglieder der Sondereinheit wegen des Verdachts der Körperverletzung (Strafverfahren "Argus") und anderseits ein Strafverfahren gegen X. wegen des Verdachts der Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie der versuchten schweren Körperverletzung (Strafverfahren X.).
Mit Inkrafttreten der Schweizerischen Strafprozessordnung am 1. Januar 2011 wurden die beiden Strafverfahren der neu geschaffenen Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten zugeteilt.
Erwägungen
Das Bundesgericht entschied, dass die beiden Strafverfahren "Argus" und X. von einem einzigen Staatsanwalt zu führen sind, da ein enger Sachzusammenhang zwischen den den Polizisten und X. vorgeworfenen strafbaren Handlungen besteht.
Gemäß Artikel 29 und 33 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) sind Straftaten gemeinsam zu verfolgen und zu beurteilen, wenn Mittäterschaft oder Teilnahme vorliegt. Zwar ist X. weder Täter noch Teilnehmer bei den den…