Art. 30 StPO

Ausnahmen

Die Staatsanwaltschaft und die Gerichte können aus sachlichen Gründen Strafverfahren trennen oder vereinen.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Verfahrenseinheit
    · 24.11.2011 · 182 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Zuständigkeit für die Untersuchung einer Straftat, insbesondere Tragweite des Grundsatzes der Verfahrenseinheit
    · 10.07.2012 · 169 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Verfahrensstellung nach rechtskräftiger Verurteilung in einem getrennten Verfahren
    · 15.02.2018 · 41 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Kartellrechtliche Beschwerdelegitimation
    · 08.05.2019 · 4 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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