Erwägungen

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell Innerrhoden führte eine Strafuntersuchung gegen [A.] wegen Vergehen gegen das Waffengesetz, Sprengstoffgesetz, Hehlerei und Pornografie. Bei einer Hausdurchsuchung am 27. November 2019 wurden zwei Mobiltelefone und ein Laptop sichergestellt. Das Kantonsgericht Appenzell Innerrhoden ordnete am 16. Juni 2020 an, dass die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten die beiden Mobiltelefone und den Laptop unverzüglich herauszugeben hat.

Gegen diesen Entscheid erhob die Staatsanwaltschaft Beschwerde beim Bundesgericht. Sie machte geltend, dass auf dem sichergestellten Laptop Spuren von zwei gelöschten pornografischen Videos mit mutmaßlicher Beteiligung Minderjähriger gefunden wurden. Daher sei die Beschlagnahme des Laptops aufrechtzuerhalten.

Erwägungen

Das Bundesgericht wies die Beschwerde der Staatsanwaltschaft ab. Es führte aus, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Weiterdauer der Beschlagnahme des Laptops nicht erfüllt seien. Zum einen sei fraglich, ob die Zwangsmassnahme noch verhältnismäßig sei, da es sich lediglich um den vorübergehenden Besitz von zwei illegalen Videos handle, die der Beschuldigte offenbar bereits gelöscht habe. Zum anderen sei nicht ersichtlich, dass dem Beschuldigten die Sicherungseinziehung des Laptops mit ausreichender…