Erwägungen
Die UBS AG (Klägerin und Beschwerdeführerin) ist eine Schweizer Großbank mit Sitz in Basel und Zürich, die vor allem Bank-, Finanz-, Beratungs-, Dienstleistungs- und Handelsgeschäfte betreibt. Die Keytrade Bank SA (Beklagte und Beschwerdegegnerin) hat ihren Sitz in Belgien und betreibt ebenfalls eine Bank mit einer Zweigniederlassung in Genf.
Die Wortmarke "KEYTRADER" ist seit 1998 zugunsten der UBS AG für verschiedene Waren und Dienstleistungen im Finanz- und Technologiebereich eingetragen. Die Keytrade Bank verwendete das Zeichen "Keytrade Bank" in unterschiedlichen Ausgestaltungen im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit.
Die UBS AG erhob Klage gegen die Keytrade Bank wegen Markenrechtsverletzung und unlauteren Wettbewerbs. Die Keytrade Bank erhob Widerklage auf Nichtigerklärung der Marke "KEYTRADER".
Erwägungen
Das Bundesgericht bestätigte die Nichtigerklärung der Marke "KEYTRADER" durch die Vorinstanz. Es kam zum Schluss, dass das Zeichen "KEYTRADER" für die beanspruchten Finanzdienstleistungen und Produkte beschreibend ist und daher keine originäre Unterscheidungskraft aufweist.
Hinsichtlich der Unterlassungsbegehren der UBS AG nach dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hob das Bundesgericht die Entscheidung der…