Art. 52 MSchG
Feststellungsklage
Wer ein rechtliches Interesse nachweist, kann vom Richter feststellen lassen, dass ein Recht oder Rechtsverhältnis nach diesem Gesetz besteht oder nicht besteht.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Markenrechtliche Feststellungsklage; Umfang des Rechtsschutzinteresses21 Zitierungen
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2Rechtserhaltender Gebrauch der Marke15 Zitierungen
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3Markenschutz: Klagerecht; Gemeingut bildende Marke; notorisch bekannte ausländische Marke11 Zitierungen
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4Legitimation des Schweizerischen Roten Kreuzes, zivilrechtlich gegen die missbräuchliche Verwendung seines Zeichens vorzugehen; durch das Markenrecht gewährter Schutz6 Zitierungen
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5Gemeingut, beschreibende Angaben5 Zitierungen
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6Absolute Ausschlussgründe, irreführende Zeichen4 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Markenrecht7 Zitierungen
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Markenschutz7 Zitierungen
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Nichtgebrauch einer Marke6 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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