Erwägungen
Der vorliegende Fall betrifft ein Revisionsgesuch gegen einen Zwischenentscheid eines internationalen Schiedsgerichts. Die Parteien sind die X. AG und die Y. Corporation. Das Bundesgericht ist für die Revision internationaler Schiedssprüche zuständig, unabhängig davon, ob es sich um Endentscheide, Teilentscheide oder Zwischenentscheide handelt. Voraussetzung ist, dass der Entscheid für das Schiedsgericht bindend ist.
Im konkreten Fall richtet sich das Revisionsgesuch gegen einen Zwischenentscheid, in dem die Gültigkeit eines Vertrags vom 12. Februar 1997 festgestellt wird. Der Einzelschiedsrichter hat in einer verfahrensleitenden Verfügung festgehalten, dass der angefochtene Entscheid vom 23. Februar 2007 mangels Zustimmung der Gegenpartei nicht mehr überprüft werden kann.
Erwägungen
Das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) enthält keine Bestimmungen zur Revision von Entscheiden des Schiedsgerichts. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts steht den Parteien eines Verfahrens der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit jedoch das ausserordentliche Rechtsmittel der Revision zur Verfügung.
Die Revisionsgründe sind in Artikel 123 Absatz 2 Buchstabe a des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BGG) geregelt, der dem früheren Artikel 137 Buchstabe b des Bundesgesetzes über die Organisation der…