Erwägungen
Der Deponiestandort Tägernauer Holz in den Gemeinden Grüningen und Gossau wurde 2009 in den Richtplan des Kantons Zürich aufgenommen. 2016 beantragte der Regierungsrat dem Kantonsrat, die Fläche der geplanten Deponie von 6 ha auf 10 ha zu erhöhen und das Deponievolumen von 750'000 m3 auf 1'500'000 m3 zu verdoppeln.
Die Gemeinde Grüningen und mehrere Zweckverbände im Bereich der Abfallentsorgung erhoben Beschwerde gegen den Beschluss des Kantonsrats vom 28. Oktober 2019, mit dem der Richtplan angenommen wurde. Sie rügten, dass ihre Mitwirkungsrechte im Richtplanungsverfahren verletzt worden seien.
Erwägungen
Das Bundesgericht gab den Beschwerden statt. Es führte aus, dass die Gemeinden und Zweckverbände im Kanton Zürich aufgrund des kantonalen Rechts autonom sind, insbesondere im Bereich des Bau- und Planungsrechts sowie beim Vollzug des kantonalen Abfallrechts.
Die Gemeinden haben gemäss der Kantonsverfassung einen Anspruch auf Anhörung und Mitwirkung im Richtplanungsverfahren. Der Kantonsrat verletzte dieses Mitwirkungsrecht, indem er sich mit den Einwendungen der Gemeinde Grüningen zum geplanten Deponiestandort nicht auseinandersetzte und keine Begründung dafür lieferte, weshalb eine Vergrösserung der Deponie notwendig sei.
Zudem verletzte der Kantonsrat das Mitwirkungsrecht der Gemeinden…