Erwägungen
A. geriet am 22. September 2019 in eine Polizeikontrolle, bei der ein Drogenschnelltest positiv auf Cannabis ausfiel. Daraufhin wurde ihm der Führerausweis vorübergehend abgenommen. Am 23. Oktober 2019 entzog die Motorfahrzeugkontrolle des Kantons Solothurn A. den Führerausweis vorsorglich und ordnete eine verkehrsmedizinische Untersuchung an. Das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn hob diese Verfügung jedoch am 20. Dezember 2019 auf und ordnete die Rückgabe des Führerausweises an.
Das Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht, um die Anordnung der verkehrsmedizinischen Untersuchung und den vorläufigen Führerausweisentzug durchzusetzen.
Erwägungen
Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein. Es stellte fest, dass es sich beim angefochtenen Entscheid um einen Endentscheid handelt, da die Vorinstanz die vorsorglichen Massnahmen endgültig aufgehoben und die sofortige Rückgabe des Führerausweises angeordnet hat.
Gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung kann bei vorsorglichen Massnahmen wie dem Führerausweisentzug vor…