Art. 24 SVG

1 Das Beschwerdeverfahren richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen über die Bundesrechtspflege.
2 Zur Beschwerde sind auch berechtigt:
  1. a. die erstinstanzlich verfügende Behörde gegen den Entscheid einer verwaltungsunabhängigen kantonalen Beschwerdeinstanz;
  2. b. die zuständige Behörde eines Kantons, der einem anderen Kanton eine Verfügung beantragt hat.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Rechtsnatur des Entscheids über die endgültige Nichtanordnung bzw
    · 14.09.2020 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Beschwerdebefugnis der Staatsanwaltschaft gegen einen Haftentlassungsentscheid des Zwangsmassnahmengerichts
    · 17.05.2011 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Entzug des Führerausweises wegen Verletzung von Verkehrsregeln. 1. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde ist in der Frage des Führerausweisentzugs zulässig (Erw. 1). 2. Wie weit ist die Verwaltungsbehörde beim Entscheid übe…
    · 04.12.1970 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Aberkennung und Herausgabe eines italienischen Führerausweises
    · 04.12.1995 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Verwaltungsgerichtsbeschwerde: Zulässigkeit (Art. 101 lit. c/Art. 97 f. OG), Beschwerdelegitimation (Art. 103 OG)
    · 15.10.1971 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • des bundesgerichtlichen Verfahrens bildet.
    · 26.11.2001 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  • Strassenverkehrsrecht (Fahreignung)
    · 07.03.2018 · 2 Zitierungen
  • Obergericht / Verwaltungsgericht / 1. Kammer — WBE.2016.36
    WBE.2016.36
    · 11.05.2016 · 2 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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